
RISTAU & RISTAU Rechtsanwälte Steuerberater – Ihre Vorsorgekanzlei in Düsseldorf
Patientenverfügung • Vorsorgevollmacht • Betreuungsverfügung
Sorgerechtsverfügung • Testament
Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können. Dann stellen sich folgende Fragen:
• Wer entscheidet dann für Sie? Wer soll Sie vertreten?
• Wer kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, z.B. Ihr Vermögen?
• Wer ist Ansprechpartner für medizinische Angelegenheiten? Welche medizinischen Maßnahmen sollen die Ärzte vornehmen dürfen?
Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen. Dies kann zu gravierenden Nachteilen führen.
Sie können jedoch über diese Fragen selbst entscheiden. Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden wollen, müssen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie erlauben und welche nicht.
Als VorsorgeAnwälte beraten und begleiten wir Sie umfassend auf dem Gebiet der Vorsorge.
Individuelle Beratung
Wir stellen Ihnen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten vor, damit Sie Vorsorgeregelungen treffen können, die zu Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation passen und genau Ihren Vorstellungen entsprechen.
Aufklärung über die rechtlichen Wirkungen
Wir klären Sie umfassend über die rechtlichen Auswirkungen der einzelnen Vorsorgeverfügungen auf. Uns ist wichtig, dass unsere Mandanten gut informiert sind.
Rechtssichere und eindeutige Vorsorgeverfügungen
Auf der Grundlage unserer Beratung erstellen wir für Sie eindeutige und rechtssichere Vorsorgeverfügungen. Nur rechtssichere Vorsorgeverfügungen werden im Ernstfall anerkannt und umgesetzt. Insbesondere vor der Verwendung von Muster-Vorsorgevollmachten ist wegen der damit verbundenen Gefahren zu warnen. Übrigens übernehmen auch viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente.
Überprüfung Ihrer bestehenden Vorsorgeverfügungen
Gerne überprüfen wir auch Ihre bereits bestehenden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf ihre Rechtssicherheit und Aktualität hin. Gerne überprüfen wir auch Ihre bereits bestehenden Vorsorgevollmachten
Durchsetzung Ihrer Vorsorgeverfügungen
Wir helfen Ihnen und Ihren Angehörigen auch dabei, Ihre Vorsorgeverfügungen gegenüber Dritten (z.B. Ärzten, Pflegeheimen, Banken etc.) gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen.
Übernahme von Bevollmächtigungen
Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit als VorsorgeAnwälte ist die Übernahme von Bevollmächtigungen. Falls Sie keine Person kennen, die Sie bevollmächtigen können oder möchten, übernehmen wir die Aufgabe eines Bevollmächtigten und vertreten Ihre Interessen.
Sprechen Sie uns an:
Ristau & Ristau Fachanwälte Steuerberater
Leostr. 31
40545 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 924 12 000
Fax: 0211 – 924 12 009
E-Mail: info@vorsorgekanzlei.nrw